Wie oft muss ich meine Fahrerkarte auslesen?(*)

in Deutschland müssen Sie die Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen

 
Wo bekomme ich eine Fahrerkarte?(*)

Die Fahrerkarte ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausgabestelle zu beantragen. Je nach Bundesland ist dies verschieden: Anzeige Ausgabestelle des Bundeslandes

 
Wann erhalte ich meine Fahrerkarte?(*)

Der Versand personalisierter Kontrollgerätkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA. Sonderfälle sind die Expressbestellungen. In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

 
Was kostet mich eine Fahrerkarte?(*)

Zur Zeit liegen diese bei ca. 32 bis 42 Euro.
Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

 
Welche Anforderungen und geforderte Nachweise brauche ich?(*)

» Hauptwohnsitz in Deutschland
» Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85
fällt, zu führen
» Besitz eines deutschen Kartenführerscheines bzw. Inhaber einer
entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR.
» Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) Lichtbild
» qualitativ hochwertiges Foto
» aktuelles Lichtbild/Passfoto in Farbe (45 - 35 mm)
» Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto
platziert
» Bildhintergrund in einem klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und
Kleidung, keine Kopfbedeckung

 
Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?(*)

Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

 
Was mache ich wenn die Karte abgelaufen ist?(*)

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.

 
Hat es Auswirkungen auf ein Fahrerlaubnisentzug?(*)

Nein. Allerdings dürfen Sie während des Entzuges der Fahrerlaubnis die Fahrerkarte selbstverständlich nicht nutzen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

(*)
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